Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Allgemeine Verkaufs- und
Lieferbedingungen der
Industrieverpackungen &
Service
Rainer Täsler
Butterkamp 14 – D-48249
Dülmen
§ 1 Allgemeines
(1) Unsere Verkaufs- und
Lieferbedingungen gelten ausschließlich.
Entgegenstehenden oder von
diesen Bedingungen abweichenden
Bedingungen des Käufers
wird hiermit widersprochen. Unsere Verkaufs- und
Lieferbedingungen gelten
auch dann, wenn wir in Kenntnis
entgegenstehender oder von
unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen
abweichenden Bedingungen
des Käufers die Lieferung vorbehaltlos
ausführen.
(2) Alle Vereinbarungen,
die zwischen uns und dem Käufer zwecks Ausführung
dieses Vertrags getroffen
werden, sind in diesem Vertrag schriftlich
niedergelegt.
(3) Unsere Verkaufs- und
Lieferbedingungen gelten nur gegenüber
Unternehmern im Sinne von
§ 14 BGB, wenn der Vertrag zum Betrieb des
Unternehmens gehört, sowie
gegenüber juristischen Personen des
öffentlichen Rechts und
öffentlich-rechtlichem Sondervermögen im Sinne von
§ 310 Abs. 1 BGB.
§ 2 Angebote,
Leistungsumfang, Vertragsabschluss, Storno
(1) Unsere Angebote auf
den Internet-Plattformen
www.super-side.de ,
www.wagirat.de ,
www.schnaeppchendiscount.de ,
etc. sind grundsätzlich
freibleibend.
(2) Die Bestellung des
Käufers im entsprechenden Internet-Shop ist bindend.
Er geht direkt einen
gültigen Kaufvertrag ein. Davon abweichend, ist der Kunde berechtigt,
Wir sind berechtigt,
dieses Angebot innerhalb von 4 Wochen durch Zusendung einer
Auftragsbestätigung
anzunehmen oder dem Käufer innerhalb dieser Frist die
bestellte Ware zuzusenden.
Der Kaufvertrag kommt erst durch unsere
Bestätigung der Bestellung
oder die Lieferung der bestellten Ware zustande.
(3) Abänderungen - auch
für bereits laufende Aufträge - und Nebenabreden
bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit in jedem Fall der schriftlichen Bestätigung durch uns.
In Ausnahmefällen, weitere
Absprachen, etc. reicht aber auch die telefonische Bestätigung durch den
Verkäufer.
(4) Im Falle der
elektronischen Übermittlung einer Bestellung wird die Regelung
des § 312 e Abs. 1 Satz 1
Nr. 1 bis 3 BGB (Pflichten im elektronischen
Verkehr) ausgeschlossen.
Wir sind nicht verpflichtet, den Zugang der
Bestellung auf
elektronischem Wege zu bestätigen. Die Vertragsbestimmungen sowie die
Allgemeinen Verkaufs- und
Lieferbedingungen werden von uns nur im Falle
einer nicht individuellen
Kommunikation gespeichert und können dann dem
Käufer auf Verlangen per
e-Mail zugesandt werden.
(5) Storno eines Auftrags
Da durch Ihren Auftrag
verschiedener Aufwand betrieben wurde, Reinigung, Kontrollen, etc.,
(5a) Storno eines Auftrags
durch Kunden bei Neu-Waren (NW)
Es fallen Stornogebühren
in Höhe von 10% des Warenwert und des Transport-Wertes,
(5b) Storno eines Auftrags
durch Kunden bei Gebraucht-Waren (GW)
Es fallen Stornogebühren
in Höhe von 15% des Warenwert und des Transport-Wertes,
(5c) Storno eines Auftrags
durch Kunden bei rekonditionierte Waren (RW)
Es fallen Stornogebühren
in Höhe von 25% des Warenwert und des Transport-Wertes,
zuzügl. ges. MwSt an.
(6) Änderungen der
Konstruktion, der Werkstoffwahl, der Spezifikation und der
Bauart behalten wir uns
auch nach Absendung einer Auftragsbestätigung vor,
sofern diese Änderungen
weder der Auftragsbestätigung noch der
Spezifikation des Käufers
widersprechen. Der Käufer wird sich mit darüber
hinausgehenden
Änderungsvorschlägen einverstanden erklären, soweit diese
für den Käufer zumutbar
sind. Ausgestellte Bebilderungen zu den entsprechenden
Artikeln auf den
verschiedenen Internet-Plattformen gelten grundsätzlich als Abb. ähnlich.
(7) Die dem Angebot oder
der Auftragsbestätigung zugrunde liegenden
Unterlagen wie
Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben sind
in der Regel nur als
Annäherungswerte zu verstehen, sofern sie nicht
ausdrücklich als
verbindlich bezeichnet werden. Derartige Angaben stellen
keine Garantiezusage dar.
§ 3 Preise und
Zahlungsbedingungen
(1) Sofern nicht anders
vereinbart verstehen sich unsere Preise ab Werk
ausschließlich Verpackung,
Fracht, Überführung, Versicherung, Zölle und der
jeweils gültigen
gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Verpackung wird zu
Selbstkosten berechnet und
nur zurückgenommen, wenn wir hierzu Kraft
zwingender gesetzlicher
Regelung verpflichtet sind.
Dazugehörige evt.
Versandkosten hat der Kunde zu tragen.
(2) Wir behalten uns das
Recht vor, unsere Preise nach Vertragsabschluss
entsprechend zu erhöhen,
wenn nach Vertragsabschluss Erhöhungen der Preisfaktoren,
insbesondere aufgrund von
Tarifabschlüssen, Materialpreis- oder Frachtkostensteigerungen, eintreten.
Diese werden wir dem
Käufer auf Verlangen nachweisen.
(3) Von uns gelieferte
Muster werden zu den üblichen Preisen berechnet und
können nicht
zurückgenommen werden.
(4) Soweit wir
Änderungswünsche des Käufers berücksichtigen, werden die
hierdurch entstehenden
Mehrkosten dem Käufer in Rechnung gestellt.
(5) Soweit keine
entgegenstehenden Zahlungsziele vereinbart wurden, tritt
Verzug spätestens 30 Tage
nach Rechnungsstellung ein. Verzugszinsen
werden mit 8
Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247
BGB p. a. berechnet. Die
Geltendmachung eines weiteren Schadens ist
hierdurch nicht
ausgeschlossen.
(6) Die Annahme von
Wechseln und Schecks erfolgt nur zahlungshalber. Die
Kosten der Diskontierung
und der Einziehung trägt der Käufer. Nach
Annahme der Wechsel sind
wir berechtigt, diese zurückzugeben, falls deren
Annahme von der
Landeszentralbank verweigert wird.
(7) Aufrechnungsrechte
stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig
festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
Außerdem ist der Käufer
zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur
insoweit befugt, als sein
Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis
beruht. Ein
Zurückbehaltungsrecht wegen Teilleistungen nach § 320 Abs. 2
BGB steht dem Käufer nicht
zu.
(8) Werden uns nach
Vertragsschluss Tatsachen bekannt, die die
Zahlungsfähigkeit des
Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, vor der
weiteren Ausführung des
Auftrags volle Zahlung oder entsprechende
Sicherheitsleistung zu
verlangen bzw. nach erfolgloser Setzung einer
angemessenen Frist für die
volle Zahlung oder Sicherheitsleistung vom
Vertrag zurückzutreten. Es
wird vermutet, dass die Zahlungsfähigkeit des
Käufers in Frage gestellt
ist, wenn gegen ihn nachhaltige Pfändungen oder
sonstige
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen oder wenn ein
Insolvenzverfahren
eröffnet worden ist oder wird. Ist im Fall von Satz 1 die
Lieferung bereits erfolgt,
wird der gesamte Kaufpreis sofort zur Zahlung
fällig.
§ 4 Lieferzeit und
Lieferverzug
(1) Die Angabe eines
Lieferzeitpunktes erfolgt nach bestem Ermessen.
(2) Bei Fristen und
Lieferterminen, die in der Auftragsbestätigung nicht
ausdrücklich als "fix"
bezeichnet sind, kann uns der Käufer nach
Überschreitung eine
angemessene Nachfrist zur Lieferung setzen. Erst mit
Ablauf dieser Nachfrist
können wir in Verzug geraten.
(3) Eine Lieferfrist
verlängert sich entsprechend, wenn der Käufer seinerseits
erforderliche oder
vereinbarte Mitwirkungshandlungen verzögert oder
unterlässt. Ebenso führen
vom Käufer veranlasste Änderungen der zu
liefernden Waren zu einer
angemessenen Verlängerung der Lieferfrist.
(4) Im Falle höherer
Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher
und unverschuldeter
Umstände, z. B. Betriebsstörung, Streik, Aussperrung,
behördliche Eingriffe,
Energieversorgungs-Schwierigkeiten usw., verlängert
sich, wenn wir hierdurch
an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtung
gehindert sind, die
Lieferzeit um die Dauer der Behinderung und einer
angemessenen Anlaufzeit.
Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei
Vorlieferanten eintreten.
Beginn und Ende derartiger Umstände werden von
uns in wichtigen Fällen
dem Käufer baldmöglichst mitgeteilt. Wird durch die
genannten Umstände die
Lieferung oder Leistung unmöglich oder
unzumutbar, so sind wir
von der Lieferverpflichtung frei. Verlängert sich die
Lieferzeit oder werden wir
von der Lieferverpflichtung frei, so kann der
Käufer hieraus keine
Schadensersatzansprüche herleiten.
(5) Teillieferungen in
zumutbarem Umfang sind zulässig.
§ 5 Gefahrübergang und
Versand
(1) Mit der Übergabe an
den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit
dem Verlassen des Werkes
oder des Auslieferungslagers, geht die Gefahr auf
den Käufer über. Dies gilt
auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart
ist. Der Versand erfolgt
im Auftrag des Käufers. Ist Abholung durch den
Käufer vereinbart, so geht
die Gefahr auf den Käufer über, sobald wir dem
Käufer die Ware zur
Verfügung gestellt und ihm dies angezeigt haben.
(2) Verzögert sich der
Versand infolge von Umständen, die der Käufer zu
vertreten hat, so geht die
Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft ab auf
den Käufer über.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das
Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Eingang aller
Zahlungen aus der
Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor.
(2) Bei vertragswidrigem
Verhalten des Käufers, insbesondere bei
Zahlungsverzug, sind wir
berechtigt, die gelieferte Ware zurückzunehmen.
Die Rücknahme bzw.
Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts erfordert
keinen Rücktritt durch
uns. In diesen Handlungen oder der Pfändung der
gelieferten Ware durch uns
liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir
hätten dies ausdrücklich
schriftlich erklärt. Wir sind nach Rücknahme der
gelieferten Ware zu deren
Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf
die Verbindlichkeiten des
Käufers - abzüglich angemessener
Verwertungskosten -
anzurechnen. Außerdem werden bei Rückholung von Waren,
die angefallenen Versand-
bzw. Speditionskosten, etc. in Rechnung gestellt.
(3) Bei Pfändungen oder
sonstiger Eingriffe Dritter hat uns der Käufer
unverzüglich zu
benachrichtigen, damit wir Klage gem. § 771 ZPO erheben
können. Soweit der Dritte
nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und
außergerichtlichen Kosten
einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet
der Käufer für den uns
entstandenen Ausfall.
(4) Der Käufer ist
berechtigt, die gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang
weiter zu verkaufen. Er
tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe
des Faktura-Endbetrags
(einschließlich Umsatzsteuer) ab, die ihm aus der
Weiterveräußerung gegen
seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar
unabhängig davon, ob die
gelieferte Ware ohne oder nach Verarbeitung
weiterverkauft worden ist.
Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Käufer
auch nach der Abtretung
ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst
einzuziehen, bleibt
hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die
Forderung nicht
einzuziehen, solange der Käufer seinen
Zahlungsverpflichtungen
aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht
in Zahlungsverzug ist und
insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens
gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Entfällt die
Verpflichtung zur
Nichteinziehung, so können wir verlangen, dass der Käufer
uns die abgetretenen
Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle
zum Einzug erforderlichen
Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen
aushändigt und den
Schuldnern die Abtretung mitteilt.
(5) Die Verarbeitung oder
Umbildung der gelieferten Ware durch den Käufer wird
stets für uns vorgenommen.
Wird die gelieferte Ware mit anderen, uns nicht
gehörenden Gegenständen
verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an
der neuen Sache im
Verhältnis des Wertes der gelieferten Ware zu den
anderen verarbeiteten
Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch
die Verarbeitung
entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die
unter Vorbehalt gelieferte
Ware.
(6) Übersteigt der Wert
sämtlicher für uns bestehenden Sicherheiten die
bestehenden Forderungen
nachhaltig um mehr als 10 %, so werden wir auf
Verlangen des Käufers
Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
§ 7 Sach- und Rechtsmängel
(1) Der Käufer hat die
Lieferung unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen.
Mängel sind innerhalb von
8 Arbeitstagen nach Eingang der Ware am
Bestimmungsort oder, wenn
der Mangel bei einer ordnungsgemäßen
Untersuchung nicht
erkennbar war, innerhalb von 8 Arbeitstagen nach
Entdeckung schriftlich zu
rügen.
(2) Soweit unsere Leistung
einen Sach- oder Rechtsmangel (nachstehend:
Mangel) aufweist, dessen
Ursache bereits zum Zeitpunkt des
Gefahrübergangs vorlag,
hat der Käufer nach unserer Wahl Anspruch auf
Nacherfüllung durch
Nachbesserung oder Nachlieferung bzw. Neulieferung.
Die hierzu notwendigen
Aufwendungen, wie z. B. Lohn, Material, Transport- und
Wegekosten, tragen wir
nur, soweit diese Aufwendungen sich nicht dadurch
erhöhen, dass ein
Liefergegenstand nachträglich an einen anderen Ort als
den Sitz des Käufers
verbracht wurde, es sei denn, diese Verbringung
entspricht dem
bestimmungsgemäßen Gebrauch. Ersetzte Teile werden unser
Eigentum und sind an uns
zurückzugeben.
(3) Schlägt die
Nacherfüllung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl
berechtigt - unbeschadet
etwaiger Schadensersatz- oder
Aufwendungsersatzansprüche
gem. nachstehend § 8 - die Vergütung zu
mindern oder, sofern
unsere Pflichtverletzung nicht unerheblich ist, vom
Vertrag zurückzutreten.
(4) Mängelansprüche
verjähren in 12 Monaten ab Gefahrübergang.
§ 8 Schadensersatz- und
Aufwendungsersatzansprüche
(1) Wir haften nach den
gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer
Schadens- oder
Aufwendungsersatzansprüche (nachstehend:
Schadensersatzansprüche)
geltend macht, die auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruhen -
einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
unserer Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen. Weiter haften wir nach den
gesetzlichen Bestimmungen,
wenn wir schuldhaft eine wesentliche
Vertragspflicht verletzt
haben, sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der
Gesundheit und soweit wir Garantien übernommen
haben.
(2) Der Schadensersatz für
die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist
auf den vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schaden begrenzt,
soweit nicht Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit vorliegt und soweit nicht für
die Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit oder aus
übernommenen Garantien
gehaftet wird. Insoweit verjähren diese
Schadensersatzansprüche in
12 Monaten.
(3) Im übrigen ist die
Schadensersatzhaftung - ohne Rücksicht auf die
Rechtsnatur des geltend
gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Insoweit
haften wir insbesondere
nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand
selbst entstanden sind,
wie z. B. entgangener Gewinn und sonstige
Vermögensschäden des
Bestellers.
(4) Die zwingenden
Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben
unberührt.
(5)
Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers sind beschränkt auf den Betrag
des Interesses, welches
dieser an der Erfüllung des Vertrages hat.
(6) Soweit unsere Haftung
ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für
die persönliche Haftung
unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter,
Vertreter und
Erfüllungsgehilfen.
§ 9 Erfüllungsort,
Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Erfüllungsort für alle
sich unmittelbar oder mittelbar aus diesem
Vertragsverhältnis
ergebenden Verpflichtungen, einschließlich der
Zahlungspflicht, ist
D-48249 Dülmen.
(2) Gerichtsstand ist
unser Geschäftssitz, soweit der Käufer Kaufmann ist. Wir
sind jedoch berechtigt,
den Käufer auch an einem sonstigen gesetzlichen
Gerichtsstand zu
verklagen.
(3) Der Vertrag unterliegt
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit
Ausnahme des Abkommens der
Vereinten Nationen über den Internationalen
Warenkauf (CISG) und der
Regeln des Internationalen Privatrechts.
(4) Sollten einzelne
Bestimmungen des Vertrags unwirksam sein oder unwirksam
werden, so wird dadurch
die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhalts nicht
berührt. Die weggefallene
Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen,
die dem Zweck der
weggefallenen Bestimmung am nächsten kommt. Stand: 01.01.2010
durch Text-Eingabe im Feld „Mitteilungen“ im Bestellvorgang davon abzuweichen.
werden durch Storno des Auftrags verschiedene Gebühren fällig.
zuzügl. ges. MwSt an.
zuzügl. ges. MwSt an.

